Qualm vom Balkon


Gebrauchsregeln erforderlich


Nachdem der Bundesgerichtshof die Fragen der Schönheitsreparaturen weitestgehend abgearbeitet hat, widmet er sich nun den Problemen im Zusammenhang mit rauchenden Mietern. Im Urteil des BGH vom 16.01.2015 (V ZR 110/14) ging es um die Frage des Gebrauchs eines Balkons durch rauchende Mieter und die damit einhergehenden Belästigungen anderer Mieter. Hierbei wird jedoch häufig unterschätzt, dass nach Auffassung des BGH der Vermieter verpflichtet ist, für entsprechende Regeln im Hause zu sorgen. So wird vom Vermieter erwartet, dass Gebrauchsregelungen derartige Konflikte verhindern und das Zusammenleben der Mieter beeinflussen sollen. Es empfiehlt sich daher, vorhandene Mietverträge und die dazugehörigen Hausordnungen zu überprüfen und ggf. in Abstimmung mit dem Vertragspartner zu ändern und bei neuen Mietverträgen eine entsprechende Gebrauchsregelung bereits im Mietvertrag oder der Hausordnung aufzunehmen. Bei Bedarf sollte man dazu anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


(der Artikel ist am 11.07.2015 im BLICKPUNKT Strausberg erschienen)